Einwanderung nach Deutschland – Visakategorien für Unternehmensgründer
Gute Geschäftsideen sind gefragt, doch eine Hürde, die Existenzgründer von außerhalb der Europäischen Union nehmen müssen, ist die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis für ihre Geschäftstätigkeit in Deutschland.
Jeder langfristige (mehr als 90 Tage) Aufenthalt in Deutschland mit dem Ziel geschäftlich tätig zu sein erfordert eine Aufenthaltserlaubnis.
Centurion Plus hat ein Netzwerk an Rechtsexperten, die Sie durch den Einwanderungsprozess führen.
Visum und Aufenthaltserlaubnis für Start-ups
Für einen Langzeitaufenthalt in Deutschland sind grundsätzlich zwei verschiedene Aufenthaltsdokumente notwendig, ein (nationales) Visum zur Einreise sowie eine Aufenthaltserlaubnis. Jeder (Langzeit-) Aufenthalt in Deutschland ist an einen bestimmten Zweck gebunden und für jeden dieser festgelegten Zwecke gibt es ein entsprechendes Visum.
Das nationale Visum erlaubt die Einreise nach Deutschland für einen langfristigen Aufenthalt für einen bestimmten Zweck – zum Beispiel zur Aufnahme einer Beschäftigung oder eines Studiums. Das Visum muss vor der Einreise nach Deutschland im Herkunftsland bei der deutschen Auslandsvertretung beantragt werden. Nach der Einreise nach Deutschland muss dieses Visum in die entsprechende Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden, wofür ein Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland erforderlich ist. Obwohl Visum und Aufenthaltstitel zwei unterschiedliche Dokumente sind, müssen sie in Bezug auf den Aufenthaltszweck übereinstimmen, da jeder Aufenthalt in Deutschland an einen bestimmten Zweck gebunden ist. Erst wenn Sie die entsprechende Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, dürfen Sie in Deutschland geschäftlich tätig werden.
Visumkategorien für die Unternehmensgründung
Bürger aus der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz benötigen kein Visum und keine Aufenthaltserlaubnis, da für sie die Niederlassungsfreiheit gilt. Bürger aus Drittstaaten, die in Deutschland ein Unternehmen gründen wollen, benötigen eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit bzw. zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit.
In Deutschland gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten selbstständig ein Unternehmen zu betreiben: Sie können entweder als Freiberufler arbeiten oder als selbständiger Unternehmer tätig werden. Die genaue Einstufung der Tätigkeit ist jeweils einzelfallabhängig.
Bevor man sich für das Visum bzw. Aufenthaltserlaubnis bewerben kann, ist zunächst zu festzulegen, ob die Tätigkeit als freiberufliche bzw. selbständiges Gewerbe einzuordnen ist. Je nachdem, welche Art von Gewerbe ausgeübt werden soll, sind wiederum bestimmte Vorschriften zu beachten.
Im Allgemeinen sind Freiberufler diejenigen, die eine spezifische akademische Ausbildung haben, wie z. B. Rechtsanwälte, Ärzte, Apotheker, Architekten, Ingenieure usw. Andere Berufe werden demgegenüber als „gewerbliche Tätigkeit“ angesehen.
Die Einstufung Ihrer Tätigkeit ist nicht nur im Hinblick auf die jeweilige Aufenthaltserlaubnis wichtig, sondern auch, weil sie Einfluss auf die Steuerpflicht, die erforderlichen Bescheinigungen und Lizenzen und die Frage hat, ob Sie Mitglied einer Berufsgenossenschaft oder einer anderen „Kammer“ sein müssen oder nicht.
Wenden Sie sich an einen der Centurion Plus On-Demand-Anwälte, um Unterstützung bei der Beurteilung Ihrer Qualifikationen und der Frage zu erhalten, welche Art von Aufenthaltserlaubnis für Ihre Tätigkeit in Frage kommt.
Selbstständige Tätigkeit
Wenn Sie ein Gewerbe betreiben möchten, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit beantragen (§ 21 Abs. 1 AufenthG). Neben einigen allgemeinen Kriterien, die für die Erteilung dieser Erlaubnis erfüllt sein müssen, sind folgende weitere Voraussetzungen zu erfüllen, die Sie idealerweise in Ihrem Businessplan überzeugend und umfassend darlegen:
- Es besteht ein wirtschaftliches Interesse oder eine regionale Nachfrage nach Ihren Produkten oder Dienstleistungen.
- Ihre unternehmerische Tätigkeit ist geeignet, sich positiv auf die Wirtschaft auszuwirken.
- Sie haben die Finanzierung Ihres Unternehmens durch Kapital oder eine Kreditzusage gesichert.
Die On-Demand-Anwälte des Centurion Plus Netzwerks helfen Ihnen bei der Beurteilung, ob Ihr Unternehmen die oben genannten Voraussetzungen erfüllt. Zudem unterstützen Sie die Berater aus dem Centurion Plus Netzwerk bei der Erstellung Ihres Businessplans.
Freiberufliche Tätigkeit
Wenn Sie Ihre Tätigkeit als Freiberufler ausüben wollen, müssen Sie eine „Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit“ (§ 21 Abs. 5 AufenthG) bei der für Sie zuständigen Behörde beantragen. Eine solche Aufenthaltserlaubnis kann erteilt werden, wenn Sie nachweisen können, dass:
- Ausreichende Mittel zur Finanzierung Ihres Vorhabens haben zur Verfügung stehen.
- Sie in der Lage sind, Ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.
- Sofern erforderlich, eine Erlaubnis zur Ausübung Ihres Berufes vorliegt.
Antragsteller, die älter als 45 Jahre sind, benötigen außerdem eine ausreichende Altersvorsorge.
Das Antragsverfahren für Visum und Aufenthaltserlaubnis für Unternehmensgründer
Wenn Sie die Voraussetzungen für ein Visum erfüllen, müssen Sie alle notwendigen Dokumente für Ihren Visumsantrag zusammenstellen. Die Liste der notwendigen Unterlagen finden Sie in der Regel auf der Website der deutschen Botschaft in Ihrem Wohnsitzland. Der Visumantrag muss bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat in Ihrem Wohnsitzland eingereicht werden und muss dem Zweck Ihres Aufenthalts in Deutschland entsprechen.
Aufenthaltserlaubnis
Ihr Visum hat in der Regel eine Gültigkeit von bis zu 6 Monaten. In dieser Zeit müssen Sie bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, um sich länger in Deutschland aufhalten zu können. Für die Beantragung eines Visums, einer Aufenthaltserlaubnis, einer Niederlassungserlaubnis bzw. einer Verlängerung dieser Dokumente sind bestimmte Gebühren fällig. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von Ihrem Aufenthaltsort sowie der Dauer und dem Zweck Ihres Aufenthalts.
Centurion Plus
Kontaktieren Sie Centurion Plus für eine Beratung durch einen Einwanderungsexperten aus unserem Netzwerk. Es kann nicht oft genug betont werden, wie wichtig es ist, sich bei der Aufnahme einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit in Deutschland fachkundig beraten zu lassen. Gesetze, Regeln, Vorschriften und Verfahren unterliegen ständigen Änderungen, weshalb professionelle Unterstützung in Einwanderungsangelegenheiten unerlässlich ist, um Missverständnisse und Ärger mit Behörden zu vermeiden.