Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine der beliebtesten Rechtsformen zur Unternehmensgründung, da die Haftung der Gründer auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt ist. Die Gründung einer GmbH bietet gegenüber anderen Rechtsformen deutliche Vorteile. Die verschiedenen Rechtsformen haben wir bereits in dem ersten Teil unserer Serie vorgestellt.
Weiterhin gilt es zu beachten, dass die Rechtsform der GmbH bei der Unternehmensgründung und im geschäftlichen Alltag relativ aufwendig ist. Unsere On-Demand-Rechtsexperten bieten Ihnen umfassende Rechtsberatung und Unterstützung bei der Gründung Ihres Unternehmens in Deutschland.
Dieser Beitrag gibt einen Überblick zur Gründung und der Haftung einer GmbH.
1. Gründung einer GmbH
Wer kann eine GmbH gründen?
Gründung durch einen oder mehrere Gesellschafter
Eine GmbH kann von einer Einzelperson ebenso wie von mehreren Gründern gegründet werden.
Gegenstand des Unternehmens
Für die allermeisten Unternehmenszwecke kommt die Gründung einer GmbH in Betracht. Gegenstand des Unternehmens kann ein genehmigungspflichtiges Gewerbe sein. Zudem steht die Rechtsform der GmbH auch Freiberuflern offen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass in diesem Fall Gewerbesteuern anfallen und auch die Anforderungen an Buchführung ansteigen.
Stammkapital
Um eine GmbH zu gründen wird ein Stammkapital von mindestens 25.000 EUR benötigt. Das Kapital kann durch eine Stammeinlage in bar oder durch Sacheinlagen im Wert von 25.000 Euro aufgebracht werden. Die Einlage muss in Höhe von 12.500 EUR sofort geleistet, die andere Hälfte kann zu einem späteren Zeitpunkt nach entsprechendem Beschluss der Gesellschafterversammlung erbracht werden.
2. Gründungsprozess
Die Gründung einer GmbH nimmt einige Zeit in Anspruch und hängt unter anderem von der Komplexität des Gesellschaftsvertrags sowie davon ab, ob eine oder mehrere Sacheinlagen erfolgen.
Im Folgenden erläutern wir den Ablauf des Gründungsprozesses.
Gesellschaftsvertrag
Zur Gründung einer GmbH bedarf es eines Gesellschaftsvertrags. Der Gesetzgeber stellt für die Ein-Personen-Gesellschaft sowie für die Mehrpersonengesellschaft mit maximal drei Gesellschaftern Musterprotokolle zur Verfügung. Selbstverständlich kann auch ein individueller Gesellschaftsvertrag geschlossen werden, der genau auf das jeweilige Unternehmen und den oder die Gesellschafter zugeschnitten ist. Zudem muss eine Gesellschafterliste erstellt werden, in der die Anteile der von jedem Gesellschafter zu leistenden Einlagen an der Stammeinlage aufgeführt sind.
Der Gesellschaftsvertrag, ganz egal ob individuell gestaltet oder ob das Musterprotokoll verwendet wurde, muss von einem Notar beurkundet werden. Mit dem beglaubigten Vertrag eröffnet der Geschäftsführer bei der Bank ein Geschäftskonto mit der GmbH als Kontoinhaber. Auf dieses Geschäftskonto ist nun von dem Gesellschafter bzw. den Gesellschaftern der jeweilige Kapitalanteil zu zahlen.
Nach der Einzahlung des Stammkapitals veranlasst der Notar die Anmeldung der Gesellschaft in das Handelsregister beim zuständigen Amtsgericht. Mit der Eintragung in das Handelsregister entsteht die GmbH.
Haftung
Grundsätzlich ist die Haftung bei der GmbH, wie der Name bereits verrät, auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Allerdings hängt die Haftung im Einzelfall von der Position und dem Zeitpunkt der Forderungsstellung ab.
Haftung der GmbH in Gründung
Bei einer GmbH in Gründung, also bis zur erfolgten Eintragung des Gesellschaft in das Handelsregister, haften die handelnden Gesellschafter mit dem gesamten Privat- und Geschäftsvermögen. Aus diesem Grund sollten in der Phase bis zur Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister keine weitreichenden und risikobehafteten Entscheidungen getroffen werden. Es ist empfehlenswert, den Zeitraum zwischen der Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags, der Eröffnung des Geschäftskontos und der Handelsregistereintragung möglichst kurz zu halten um unnötige Haftungsrisiken zu vermeiden.
Haftung der Gesellschafter in der GmbH
Nach der erfolgreichen Gründung der Gesellschaft beschränkt sich die Haftung der Gesellschafter auf ihre Stammeinlagen. Danach werden die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nur aus dem Gesellschaftsvermögen beglichen. Eine Haftung der Gesellschafter mit dem Privatvermögen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Gesellschafter haften allerdings dafür, dass das Stammkapital in voller Höhe zur Verfügung steht.
Der Schutz des Privatvermögens kann jedoch unter Umständen aufgeweicht werden, wenn Kredite aufgenommen werden. In diesem Fall verlangen Banken bei Neugründungen und kleinen GmbHs mit wenig Stammkapital in der Regel zusätzliche Sicherheiten aus dem Privatvermögen der Gesellschafter. Diese können im Falle der Zahlungsunfähigkeit von den Banken eingefordert werden.
3. Die Organe der GmbH
Die GmbH ist als juristische Person selbst nicht handlungsfähig sondern wird durch ihre Organe vertreten. Diese sind in erster Linie Geschäftsführer und Gesellschafterversammlung. Die Bestellung eines Geschäftsführers ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Der Geschäftsführer handelt für die GmbH und schließt im Namen des Unternehmens Verträge ab. Es können auch mehrere Geschäftsführer bestellt werden. Diese handeln in Gesamtvertretung, soweit im Gesellschaftsvertrag keine abweichenden Regelungen getroffen werden.
Vor- und Nachteile der GmbH auf einen Blick
Vorteile | Nachteile |
– Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen Gründung durch eine Person möglich („Einmann-GmbH“) – Sicherheit der Geschäftspartner durch (hohes) Stammkapital – Rechtsform bietet die Möglichkeit für Start-ups Investoren ohne Haftungsrisiko an der Gesellschaft zu beteiligen | – Hohes Mindestkapital von 25.000 EUR erforderlich. Davon muss mindestens die Hälfte bei der Gründung eingezahlt werden – Formalitäten bei der Gründung (und späteren Änderungen) – Gründungskosten (ca. 1000 – 3000 EUR) – Bilanzierungs- und Buchführungspflicht – Publizitätspflicht der Jahresabschlüsse – Aufgrund der Steuerpflicht der GmbH ist Beratung durch einen Steuerberater dringend geboten |
Die GmbH ist eine von Start-ups häufig gewählte Rechtsform, die den Vorteil einer Haftungsbeschränkung bietet und gleichzeitig hohes Ansehen bei Geschäftspartnern genießt. Bei der Gründung sowie Änderungen, welche die Gesellschaft betreffen, sind einige Formalitäten zu beachten und auch die Buchführungspflichten dürfen nicht außer Acht gelassen werden.
Unsere On-Demand-Rechtsexperten stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und sorgen dafür, dass der Gründungsprozess reibungslos verläuft und der Aufnahme Ihrer Geschäfte nichts im Wege steht.
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